Home
News
Fliegen
Fluggelände
Reden
La Motte
Wetter
Fotoalbum/Videos
Gästebuch
Termine
Links
Kontakt / Impressum


Besucher auf unserer Seite

 

 Göttelborn

Unser Fluggelände Göttelborn ist zugelassen. Vermutlich werden wir ihn ab Mai eröffnen. Es müssen noch ein paar Arbeiten erfolgen.

 

Hier der Link zum DHV Geländeportal:

Bergehalde Göttelborn

 

Auflagen:

 

  1. Vor dem ersten Flug benötigen alle Piloten eine Einweisung in die Besonderheiten und Gefahren des Fluggebiets (Geländeordnung und Auflagen) durch den Geländehalter (Gleitschirmjäger Saar e.V.).
  2. Flugbetrieb ist nur möglich, wenn ein Startleiter des Vereins anwesend ist, der mit den überregionalen und örtlichen Bedingungen des Geländes vertraut ist.
  3. Besucher der Halde, Jogger und Wanderer dürfen durch den Flugbetrieb nicht gefährdet werdet werden.
  4. Bei überregional westlichen und nördlichen bis nordöstlichen Windrichtun-gen darf nicht gestartet werden (Leethermik).
  5. Die maximale Anzahl von gleichzeitig sich in der Luft befindlichen Piloten wird auf 4 beschränkt. Die Hangflug- und Ausweichregeln laut FBO sind unbedingt einzuhalten.
  6. Der Überflug der nahen Autobahn A8 sowie der parallel verlaufenden Landesstraßen darf gem. FBO nur mit entsprechenden Sicherheitsabständen überflogen werden (vertikal und horizontal).
  7. Das Solarfeld (Größe: ca. 500 x 500 m), welches sich westlich des Start-platzes befindet, ist mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu überfliegen.
  8. Bei Flugbetrieb sind auf dem Startbereich sowie am Lande- und Notlande-platz Hinweisschilder zum Fluggelände und Betrieb nach § 46 Abs. 2 Luft-VZO anzubringen, ebenfalls sind gut sichtbare Windanzeiger oder farblich sichtbare Windsäcke bei Flugbetrieb anzubringen.
  9. Der Bereich des Klärweihers und die angrenzenden Uferzonen dürfen nur mit einer Mindesthöhe von 250 m überflogen werden.
  10. Der Bereich des Absinkweihers „Hahnwies“ darf nur mit einer Mindesthöhe von 600 m überflogen werden.
  11. Sofern vor oder während des Flugbetriebs Amphibien im Bereich der Startplätze gefunden werden, ist unverzüglich die Naturschutzbehörde (LUA, Fachbereich 3.1.) zu informieren, um die weitere Vorgehensweise und Maßnahmen abzustimmen.
  12. Sofern das an den Landeplatz angrenzende Gewässer (§ 30 – Biotop) als Laichgewässer durch Amphibien genutzt wird, ist durch entsprechende Maßnahmen, wie z.B. die Verschiebung des Landeplatzes während der Laich- und Wanderungszeit der Amphibien, sicher zu stellen, dass keine Störungen bzw. Beeinträchtigungen von besonders oder streng geschütz-ten Arten im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG verursacht werden.
  13. Bei der eventuellen Aufgabe des Flugbetriebs sind alle baulichen Anlagen, wie z.B. Beschilderung und Windrichtungsanzeiger, zurück zu bauen.
  14. Eventuell notwendige Abweichungen von der abgestimmten Planung sind im Vorfeld einvernehmlich mit der Naturschutzbehörde (LUA, Fachbereich 3.1. abzustimmen.
  15. Die TMZ Saarbrücken grenzt südlich unmittelbar an die Bergehalde an. Sie ist dringend zu beachten.

 

Wir haben viel Mühe, Kosten und Schweiß investiert, damit wir dieses Fluggelände für euch zulassen konnten. Kommt einfach zum Fliegen zu uns und geniest einen schönen Tag. Teilweise sind sehr viele Leute am wandern dort. Bitte beachtet daher die Flugordnung.

 

Start- und Landegebühren für Nichtmitglieder gibt es nicht! 


 

Aktualisiert: 18.11.2021